Sportartspezifische Übergangsregelungen bei der Wiederaufnahme des Schießbetriebs ab 14.05.2020 Schützenverein Negenborn
Mithilfe eines angepassten Sport- und Trainingsbetriebs das Infektionsrisiko zu minimieren und unter dieser Maßgabe die zahlreichen Vorteile des Schießbetriebs für die Gesellschaft zu ermöglichen.
Es dürfen nur angemeldete Sportschützen/Innen am Schießen teilnehmen.