Schützenverein Negenborn von 1918 e.V.

Wedemark, Region Hannover

        Waffensachkundeprüfung: das müssen Sie wissen

Möchten Sie in Deutschland eine Waffe besitzen, können Sie nicht einfach in den Laden gehen und sich eine kaufen. Hierzulande müssen Sie zuvor die Sachkundeprüfung ablegen. Das trifft auf alle Menschen zu, die mit Waffen zu tun haben. Und eben auch Sportschützen sowie Jäger. Geregelt ist das im Waffengesetz § 7 WaffG. Darüber hinaus sind aber auch Waffensammler dazu verpflichtet, eine Waffensachkundeprüfung abzulegen. Doch was ist das eigentlich genau und wozu ist die Prüfung nötig.

Was ist die Waffensachkundeprüfung?

Der Gesetzgeber hat am 1. Januar 1973 das Waffengesetz eingeführt. Seitdem sind einige Anforderungen zu erfüllen, wenn Sie auf legalem Wege eine Waffe kaufen, besitzen und mit sich führen wollen. Dazu gehört eben auch der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkunde. Ohne diese Prüfung können Sie in Deutschland keine Waffenbesitzkarte und auch keinen Munitionserwerbsschein erhalten

Generell ist es so, dass das Waffengesetz die Notwendigkeit einer Sachkunde vorsieht. Die ist entweder durch eine Prüfung oder aber durch eine Ausbildung belegbar. Dazu kommen dann noch weitere Anforderungen. Beispielsweise eine persönliche Eignung. Hier kommt es von Landkreis zu Landkreis jedoch zu Unterschieden. Wichtig ist aber, dass ein Schütze immer ei-nen Lehrgang besucht, der auch staatlich anerkannt ist, sonst bringt die Prüfung nichts.

Wofür ist die Waffensachkundeprüfung nötig?

Die Waffensachkundeprüfung dient dem Nachweis über Fähigkeiten sowie Kenntnisse im Be-reich der rechtlichen Lage im Umgang mit Waffen. Der Prüfling muss die nötigen Rechtsvorschriften kennen und darüber hinaus den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr definieren können. Darüber hinaus ist es auch notwendig, über waffentechnische Dinge Bescheid zu wissen. Dabei geht es dann beispielsweise um die Funktion, die Wirkungsweise der Geschosse, die Reichweite und auch die Innen- und Aussenbalistik.

Kurz gesagt hat die Waffensachkundeprüfung folgenden Zweck:

• Der Prüfling muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten im rechtlichen Bereich im Umgang mit   Waffen belegen.

• Der Prüfling muss die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Waffen kennen.

• Der Prüfling muss die Begriffe Notstand und Notwehr erläutern können.

• Der Prüfling muss über waffentechnische Faktoren Bescheid wissen.

• Der Prüfling muss auch über verbotene Waffen Bescheid wissen.